Entlassmanagement im Krankenhaus: Anschlussversorgung, Verordnungen und Pflege nach der Entlassung rechtzeitig klären
Entlassmanagement im Krankenhaus: Anschlussversorgung, Verordnungen und Pflege nach der Entlassung rechtzeitig klären

Kurz erklärt

Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege, Hilfsmittel, Medikamente oder weitere Termine nötig sind, darf die Familie damit nicht erst am Entlassungstag allein gelassen werden. Genau dafür gibt es das Entlassmanagement.

Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • das Krankenhaus muss den Übergang in die Anschlussversorgung vorbereiten
  • bei Bedarf muss es frühzeitig mit Kranken- und Pflegekasse Kontakt aufnehmen
  • Krankenhausärztinnen und -ärzte können für die Zeit direkt nach der Entlassung bestimmte Leistungen bis zu 7 Tage verordnen
  • das Entlassmanagement braucht grundsätzlich Ihre Einwilligung
  • wenn häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder Reha direkt nach der Entlassung noch nicht organisiert werden können, kann Übergangspflege im Krankenhaus wichtig werden

Gerade für pflegende Angehörige ist das entscheidend. Viele Probleme entstehen nicht im Krankenhaus selbst, sondern in den ersten Tagen danach.

Was Entlassmanagement überhaupt bedeutet

Entlassmanagement ist mehr als ein kurzer Zettel an der Rezeption. Gemeint ist die geplante Organisation der Versorgung nach dem Krankenhaus.

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt genau diese Phase als besonders kritisch, weil hier schnell Versorgungslücken entstehen können. Das betrifft zum Beispiel Fälle wie diese:

  • ein Pflegedienst muss direkt nach der Entlassung starten
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl fehlen noch
  • Medikamente müssen nahtlos weiterlaufen
  • es braucht Kurzzeitpflege, Übergangspflege oder Anschlussrehabilitation
  • Angehörige brauchen sofort Unterstützung durch die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Für Familien heißt das praktisch: Das Krankenhaus darf nicht nur sagen, dass “man sich kümmern müsse”. Es muss den Bedarf erfassen und die nötigen Schritte rechtzeitig anstoßen.

Was das Krankenhaus konkret leisten muss

Nach den Informationen von BMG und GKV-Spitzenverband gehört zum Entlassmanagement vor allem:

  1. den voraussichtlichen Bedarf nach der Entlassung frühzeitig festzustellen
  2. einen Entlassplan aufzustellen
  3. nötige Anschlussmaßnahmen schon während des Aufenthalts einzuleiten
  4. weiterbehandelnde Stellen rechtzeitig zu informieren
  5. bei Bedarf die Krankenkasse oder Pflegekasse einzubeziehen

Wichtig ist dabei: Das Krankenhaus muss nicht jede spätere Alltagsfrage lösen. Es muss aber die medizinisch und pflegerisch erforderliche Anschlussversorgung so organisieren, dass keine unnötige Lücke entsteht.

Der GKV-Spitzenverband betont außerdem, dass der Bedarf anhand geeigneter Standards erfasst werden soll. Bei komplexen Fällen sind differenzierte Assessments vorgesehen, etwa bei Einschränkungen von Mobilität oder Selbstversorgung.

Welche Verordnungen bis zu 7 Tage möglich sind

Für Angehörige ist das oft der wichtigste Teil: Krankenhausärztinnen und -ärzte können für die unmittelbare Zeit nach der Entlassung bestimmte Leistungen selbst verordnen.

Nach § 39 Abs. 1a SGB V und den Informationen des GKV-Spitzenverbands sind insbesondere möglich:

  • Arzneimittel
  • Verbandmittel
  • Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie
  • Hilfsmittel
  • häusliche Krankenpflege
  • Soziotherapie
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Im Regelfall geht es um einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung.

Das ist wichtig, wenn zum Beispiel:

  • Medikamente ohne Unterbrechung weiterlaufen müssen
  • ein Hilfsmittel schon vor dem ersten Termin in der Hausarztpraxis gebraucht wird
  • häusliche Krankenpflege sofort starten muss
  • ein Rezept sonst erst Tage später organisiert werden könnte

Wichtig: Diese 7-Tage-Regel ist keine Dauerlösung. Sie soll die erste Zeit nach der Entlassung absichern, bis die weitere Versorgung steht.

Wann die Pflegekasse einbezogen werden muss

Sobald absehbar ist, dass nach der Entlassung Pflegeleistungen oder Unterstützung der Pflegekasse nötig werden, muss das Krankenhaus laut BMG und Rahmenvertrag rechtzeitig Kontakt aufnehmen.

Das ist besonders relevant bei Themen wie:

  • Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Organisation von Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Start einer häuslichen Pflege
  • Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus
  • Hilfen bei Hilfsmitteln oder der Versorgung zu Hause

Für Angehörige ist wichtig: Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte das im Krankenhaus früh angesprochen werden. Sonst geht wertvolle Zeit verloren.

Einwilligung: Ohne Zustimmung läuft es meist nicht

Das Entlassmanagement ist nicht einfach ein Automatismus. Nach § 39 Abs. 1a SGB V darf es nur mit vorheriger Information und Einwilligung der versicherten Person durchgeführt werden. Auch die nötige Datenweitergabe braucht diese Zustimmung.

Die Patienteninformation des GKV-Spitzenverbands erklärt dazu:

  • die Einwilligung ist freiwillig
  • Angehörige oder Bezugspersonen können auf Wunsch einbezogen werden
  • die Einwilligung kann später auch widerrufen werden
  • ohne Einwilligung kann es passieren, dass Anschlussmaßnahmen zu spät starten

In der Praxis heißt das: Wenn Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Partner zustimmt, sollten Sie möglichst früh darum bitten, als Ansprechperson in Gespräche zum Entlassmanagement einbezogen zu werden.

Was Angehörige vor der Entlassung konkret klären sollten

Diese Fragen helfen fast immer:

  1. Welche Versorgung ist ab dem ersten Tag zu Hause nötig?
  2. Welche Rezepte oder Verordnungen werden direkt bei Entlassung mitgegeben?
  3. Sind Hilfsmittel schon bestellt oder geliefert?
  4. Ist ein Pflegedienst angefragt und ab wann kann er starten?
  5. Braucht es Kurzzeitpflege, Reha oder weitere Termine?
  6. Wurde die Pflegekasse informiert, wenn Pflegeleistungen nötig sind?
  7. Wer ist im Krankenhaus bis zur Entlassung konkret zuständig?

Lassen Sie sich Zusagen möglichst konkret geben: nicht nur “das wird erledigt”, sondern wer, wann und wie.

Wann Übergangspflege im Krankenhaus wichtig wird

Manchmal ist die Entlassung medizinisch möglich, aber die Versorgung danach noch nicht organisiert. Genau für solche Fälle gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V.

Sie kommt in Betracht, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung notwendige Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand organisiert werden können, etwa:

  • häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • medizinische Rehabilitation
  • Pflegeleistungen nach SGB XI

Der Anspruch besteht laut Gesetz für längstens 10 Tage. Die Übergangspflege umfasst unter anderem:

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Unterkunft und Verpflegung
  • ärztliche Behandlung im Einzelfall
  • ebenfalls ein Entlassmanagement

Wichtig: Übergangspflege ist nicht dasselbe wie Kurzzeitpflege. Sie ist eher eine Notbrücke, wenn die Anschlussversorgung noch nicht steht.

Typische Fehler beim Entlassmanagement

Diese Punkte führen besonders oft zu Problemen:

  • Angehörige sprechen Pflegebedarf erst am letzten Tag an
  • Einwilligungen werden unterschrieben, aber niemand klärt, wer informiert werden darf
  • Hilfsmittel werden erst nach der Entlassung organisiert
  • ein Pflegedienst wird gesucht, obwohl klar war, dass er sofort gebraucht wird
  • Familien verwechseln Übergangspflege, Kurzzeitpflege und häusliche Krankenpflege
  • alle verlassen sich darauf, dass der Hausarzt am nächsten Tag sofort alles regelt

Gerade am Wochenende oder vor Feiertagen werden diese Fehler schnell teuer – nicht immer finanziell, aber fast immer organisatorisch.

So gehen Sie am besten vor

Diese Reihenfolge ist in der Praxis sinnvoll:

  1. Sprechen Sie den voraussichtlichen Pflege- oder Unterstützungsbedarf früh im Krankenhaus an.
  2. Bitten Sie um das Gespräch mit dem Sozialdienst oder der zuständigen Stelle für Entlassmanagement.
  3. Lassen Sie sich sagen, welche Verordnungen direkt bei Entlassung ausgestellt werden.
  4. Klären Sie, ob Pflegekasse, Pflegedienst, Reha oder Kurzzeitpflege schon kontaktiert wurden.
  5. Fragen Sie nach Übergangspflege, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht rechtzeitig organisiert werden kann.
  6. Nehmen Sie alle Unterlagen, Rezepte und Ansprechpartner gebündelt mit nach Hause.

Fazit

Ein gutes Entlassmanagement entscheidet oft darüber, ob die ersten Tage nach dem Krankenhaus halbwegs geordnet laufen oder im Chaos enden.

Entscheidend sind diese Punkte:

  1. Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung vorbereiten.
  2. Bestimmte Leistungen können für bis zu 7 Tage verordnet werden.
  3. Die Pflegekasse muss bei Pflegebedarf rechtzeitig einbezogen werden.
  4. Ohne Einwilligung läuft das Entlassmanagement meist nicht vollständig.
  5. Wenn die Anschlussversorgung noch nicht steht, kann Übergangspflege im Krankenhaus eine wichtige Zwischenlösung sein.

Wenn Sie danach die Versorgung zu Hause weiter ordnen möchten, lesen Sie auch unsere Ratgeber zur Kurzzeitpflege 2026, zum Pflegestützpunkt als kostenloser Beratung, zu Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI und zum Überblick über Krankenkassen und Pflegekassen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz
    § 39 Abs. 1a SGB V – Entlassmanagement

  2. Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz
    § 39e SGB V – Übergangspflege im Krankenhaus

  3. Bundesministerium für Gesundheit
    Entlassmanagement

  4. GKV-Spitzenverband
    Entlassmanagement – Informationen und Rahmenvertrag

  5. GKV-Spitzenverband
    Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V (PDF)